Rechtsprechung
LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 137 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 3 SGB 4
Anspruch des an einzelnen Tagen beschäftigungslosen Arbeitnehmers auf Gewährung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Einsatzfreiheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des an einzelnen Tagen beschäftigungslosen Arbeitnehmers auf Gewährung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Einsatzfreiheit
- rechtsportal.de
Bewilligung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III ; Anforderungen an den Leistungsanspruch an einzelnen Tagen beschäftigungsloser Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 12.04.2021 - S 14 AL 465/19
- LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
In Anknüpfung an Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (Urteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 und 5 AZR 2/97 -, juris; Urteil vom 20. Juli 1995 - 5 AZR 627/93 -, juris, jeweils m.w.N.) zu den Rechtsverhältnissen von Mitarbeitern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann nach Auffassung des BSG ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden. - BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 5/13 R
Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
Leistungsrechtliche Beschäftigungslosigkeit tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 5/13 R -, juris, m.w.N.) bereits dann ein, wenn die tatsächliche Beschäftigung beendet wird und es an dem Willen der Parteien des Beschäftigungsverhältnisses fehlt, dieses fortzusetzen. - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
In Anknüpfung an Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (Urteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 und 5 AZR 2/97 -, juris; Urteil vom 20. Juli 1995 - 5 AZR 627/93 -, juris, jeweils m.w.N.) zu den Rechtsverhältnissen von Mitarbeitern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann nach Auffassung des BSG ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden.
- BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R
Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
Ein Dauerrechtsverhältnis auch ohne ausdrückliche oder stillschweigende (anfängliche) diesbezügliche Vereinbarungen hat das BSG (Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R -, juris Rn. 26, m.w.N.) ferner bei der Aufnahme in einen Kreis immer wieder beschäftigter oder zur Verfügung stehender Personen trotz anfänglicher beiderseitiger Unverbindlichkeit angenommen. - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
In Anknüpfung an Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (Urteile vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 und 5 AZR 2/97 -, juris; Urteil vom 20. Juli 1995 - 5 AZR 627/93 -, juris, jeweils m.w.N.) zu den Rechtsverhältnissen von Mitarbeitern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann nach Auffassung des BSG ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden. - LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
§ 7 Abs. 3 SGB IV überspielt lediglich den "Mangel an Entgeltlichkeit" und betrifft ausschließlich das versicherungs- und beitragsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, lässt indes keine Rückschlüsse auf das - ohnehin nur für das Arbeitsförderungsrecht relevante und dort nicht gesondert geregelte - leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis zu (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. Juni 2021 - L 14 AL 91/17 -, juris m.w.N.).